Welche Versicherung zahlt den Schlüsseldienst?

Schlüsseldienst und Versicherung

Gegen die Kosten eines Schlüsseldienstes und Schlossaustausches kann man sich versichern. Allerdings verfügen nur wenige Privatpersonen über so eine Versicherung. Schauen wir uns die einzelnen Möglichkeiten an.

Wohnungsschutzbrief

Eine gängige Versicherung gegen die Kosten eines Schlüsselnotdienstes wäre der Wohnungsschutzbrief. In ihm sind die Kosten für

  • Rohrreinigung (Sanitärservice),
  • Heizungsservice und
  • Schlüsseldienst

enthalten. Es können noch weitere Leistungen versichert sein. Hierfür müssen aber qualifizierte Dienstleister aus der Umgebung beschäftigt werden. Wohnungsschutzbriefe kosten je nach Gebäude, Haushaltsgröße und Leistungsumfang rund 20 bis 60 Euro jährlich. Achtung: Die Kosten pro einzelner Assistance-Leistung sind häufig limitiert, so etwa auf 500 Euro bei der Arag. Dafür gibt es aber auch keine Selbstbeteiligung.

Privathaftpflicht: Zahlt sie für den Schlüsseldienst?

Im Normalfall nicht. Wer sich selbst aus seiner Wohnung aussperrt, hat schließlich auch nur sich selbst einen Schaden zugefügt, für den die private Haftpflichtversicherung eigentlich nicht aufkommt. Sie soll im Gegenteil die Schadensersatzansprüche Dritter regulieren. Doch es gibt eine Ausnahme: Viele private Haftpflichtpolicen enthalten einen frei wählbaren Baustein „Schlüsselverlust“. Dieser verteuert die Police nur geringfügig, ist aber im Schadensfall sehr wertvoll. Es geht nämlich nicht nur um die Kosten für den Schlüsseldienst. Wer den Schlüssel zu einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus verliert, muss damit rechnen, dass der Vermieter die gesamte Schließanlage aus Sicherheitsgründen auswechseln lässt. Das kostet mehrere Tausend Euro, welche die Privathaftpflicht dann ebenfalls übernehmen würde. Auch für die Kosten des Schlüsseldienstes kommt sie auf, wenn dieser eine nachvollziehbare, um ortsüblichen Rahmen liegende Rechnung erstellt hat.

Welche Bedingungen herrschen für den Versicherungsfall?

Der Schlüssel muss dem Vermieter gehören. Wer als Eigenheimbesitzer seine eigenen Schlüssel verliert, kann auf den Versicherungsschutz einer Privathaftpflicht nicht bauen, wohl aber auf den oben genannten Wohnungsschutzbrief. Mit diesem können sich auch Eigentümer versichern.

Schlüsselverlust eines Fremdschlüssels

Wenn Sie den Schlüssel zum Vereinsheim oder Ihrem Büro verlieren und damit einem Dritten einen Schaden zufügen, dürfte die private Haftpflichtversicherung auch ohne den gesonderten Baustein der Schlüsselversicherung einspringen. Doch schauen Sie im Kleingedruckten nach, ob dieser Fall nicht ausgeschlossen wird. Es gibt auch Verträge, die jeden Schlüsselverlust und die dabei entstehenden Kosten inklusive Schlüsseldienst nur übernehmen, wenn der Baustein Schlüsselverlust enthalten ist. Die Versicherungen gestalten in dieser Hinsicht ihre Policen sehr unterschiedlich, was den meisten Menschen nicht bewusst ist. Manche Policen enthalten schon im Basispaket die Schlüsselversicherung zumindest bei einem Fremdschlüsselverlust, bei anderen gibt es diesen Schutz nur im Premiumpaket bzw. als zusätzliche Option. Dann ist es noch möglich, dass zwar der Fremdschaden des Schlüssel- und Schlossersatzes in einem Mehrfamilienhaus oder Büro versichert ist, nicht aber der Schlüsseldienst, der Sie wieder in Ihre eigene Wohnung lässt. Der Schlüsseldienst für Ihr Büro könnte wiederum versichert sein, weil dies ein Fremdschaden ist, den Sie Ihrem Arbeitgeber zufügen – aber nur, wenn der Arbeitgeber den Schlüsseldienst beauftragt bzw. Sie anweist, ihn zu beauftragen. Vielleicht hätte es ja die günstigere Lösung gegeben, einen Kollegen heranzuholen, der ebenfalls einen Büroschlüssel hat.

Wann bezahlt die Versicherung den Schlüsseldienst?

Die Schlüsselversicherungen bzw. der betreffene Baustein in der Haftpflichtpolice sind eigentlich dazu da, den teuren Austausch von Schließanlagen inklusive Schlössern zu bezahlen. Ob sie die Kosten des Schlüsselnotdienstes wirklich übernehmen, steht im Kleingedruckten. Manchmal ist es selbstverständlich inklusive, manchmal aber begleicht der Versicherer diese Kosten nur, wenn der Schlüsselnotdienst zum Aufsperren unabdingbar war, es also keinerlei Alternativen gab. Diese wären im Falle der zugefallenen Bürotür der Kollege, der auch einen Schlüssel hat, im Falle der Wohnungstür vielleicht ein Familienmitglied. Viele Menschen deponieren einen Zweitschlüssel bei Verwandten oder Freunden. Da sie aber nachts vor verschlossener Tür stehen und nun sofort in die Wohnung wollen, holen Sie lieber den Schlüsseldienst. Es nicht nicht garantiert, dass die Versicherung diese Kosten übernimmt. Auch muss der Dienstleister einen transparenten Preis ausweisen. Fair muss er ohnehin sein (siehe oben).

Kann man sich gegen Abzocke durch einen Schlüsseldienst versichern?

Das ist über eine Rechtsschutzversicherung möglich. Wenn ein Schlüsseldienst deutlich über 1.000 Euro für eine Notöffnung verlangt (es gibt Fälle mit Kosten über 2.000 Euro), lässt sich dagegen vorgehen, wenn der Kunde eine Rechnung oder zumindest eine Quittung hat. Wer dann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann den Klageweg beschreiten und bei der Rechtsschutzversicherung die Übernahme des Kostenrisikos für den anstehenden Rechtsstreit beantragen. Die Rechtsschutzversicherung prüft die Aussichten des Falles und unterstützt bei einer realistischen Erfolgschance die Klage. Hierfür muss aber die Rechnung des Schlüsseldienstes wirklich erkennbar zu hoch ausgefallen sein.

Schlüsselversicherung für Unternehmen

Für Unternehmen gibt es gesonderte Schlüsselversicherungen, weil hier das Gesamtrisiko noch höher sein kann als in einem Mehrfamilienhaus. Das liegt daran, dass bei einem Schlüsselverlust möglicherweise sehr hohe Firmenwerte gefährdet sind. Auch die häufigere Fluktuation von Mitarbeitern, die nicht in jedem Fall ihren Schlüssel pünktlich abgeben, erzwingt diese Art von Vorsorge. Da aber Unternehmen und ihre Gebäude sehr individuell beschaffen sind, ist hier unbedingt eine Beratung durch einen Fachmann nötig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert